Schadenmeldung
Melden Sie Ihren Versicherungsschaden umgehend der Versicherung bzw. ist es bei manchen Schäden auch zwingend vorgeschrieben den Schaden (Feuerschaden, Einbruch, KFZ-Parkschaden, KFZ-Brand-Explosion-Schmorschäden, Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art auf Straßen des öffentlichen Verkehrs, KFZ-Einbruchdiebstahl, Personenschaden bei KFZ-Unfall, ...) der nächstgelegenen Polizeistation zu melden.
- Petplanschadenmeldungsformular
- Schadenmeldungsformular allgemein
Wir leiten Ihre Schadenmeldung gerne an die Versicherung weiter.